
PILCHUCK GLASS SCHOOL
Die Förderung der Ausbildung von Künstlerinnen und Künstlern, die mit dem Material Glas arbeiten, bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Förderaktivitäten der Alexander Tutsek-Stiftung. Die Alexander Tutsek-Stiftung ermöglicht ab sofort Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz und ständigem Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an einem der Programme der Pilchuck Glass School durch eine finanzielle Unterstützung. Aufgrund der hohen Kursgebühren und Reisekosten sind diese Kurse für die meisten Kunstschaffenden aus Deutschland nicht erschwinglich. Die Alexander Tutsek-Stiftung vergibt seit 2018 bis zu fünf Stipendien pro Jahr in Höhe von bis zu 6.000 €. Das Projekt läuft noch bis 2020.
Die Workshops der weltweit führenden Pilchuck Glass School (gegründet 1971) nah bei Seattle (USA) werden von international hochangesehenen Künstlerinnen und Künstlern geleitet, die mit dem Werkstoff Glas arbeiten. Dieses neue Förderprogramm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die mit dem Material Glas arbeiten und sich fortbilden lassen möchten. Die Begegnung und der intensive Austausch mit den Dozentinnen und Dozenten sowie mit den anderen Teilnehmenden fördern nicht nur das Erlangen neuer Fertigkeiten, sondern auch die Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Schaffens.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN (Stand: Juli 2019)
1. Bewerberkreis
Das Stipendium richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die mit Glas arbeiten und zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung und für die Dauer der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gibt keine Altersbeschränkung.
2. Antrag
Die Anträge müssen postalisch an die folgende Adresse gesendet werden:
Alexander Tutsek-Stiftung
Stipendien für Pilchuck Glass School
Karl-Theodor-Str. 27
80803 München
Nur vollständige Bewerbungen werden akzeptiert.
3. Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Internetseite (falls vorhanden) sowie Kontoverbindung
- Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Voraussetzung)
- Kurzbiografie, aus der eine künstlerische Ausbildung und / oder bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas sowie Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (1-2 DIN A4-Seiten)
- Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Reise sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 1-2 DIN A4-Seiten)
- 4-5 Beispiele bisheriger Arbeiten (Abbildungen)
Für eine Bewerbung ist im ersten Schritt keine Kurszulassung der Pilchuck Glass School notwendig.
4. Teilnahmeschluss und weitere Fristen
Bewerbungsschluss für das Stipendium bei der Alexander Tutsek-Stiftung ist der 07.12.2019 für eine Teilnahme an dem Sommer- oder Herbstprogramm 2020. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zu diesem Tag an die Alexander Tutsek-Stiftung gesendet werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Alexander Tutsek-Stiftung teilt bis zum 15.01.2020 den Bewerberinnen und Bewerbern mit, ob sie ein Stipendium erhalten. Bei einer Zusage wird das Stipendium erst ausbezahlt, wenn die Bewerberin/der Bewerber eine Teilnahmebestätigung mit Zahlungsaufforderung der Pilchuck Glass School erhalten und der Alexander Tutsek-Stiftung in Kopie übermittelt hat.
Die Anmeldung für einen Kurs der Pilchuck Glass School muss bis zum 01.02.2020 direkt bei der Schule erfolgen. Das Sommer- und Herbstprogramm 2020 wird ca. Ende November / Anfang Dezember 2019 auf http://www.pilchuck.com/ veröffentlicht.
5. Stipendium
Es werden 2020 bis zu fünf Stipendien pro Jahr in Höhe von maximal 6.000 € vergeben. Der Vorstand der Alexander Tutsek-Stiftung prüft die bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Anträge und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend per Brief benachrichtigt.
6. Abschlussbericht
Die Stipendiaten müssen in einem zwei- bis dreiseitigen Bericht mit fotografischer Dokumentation ihre gesammelten Erfahrungen und die entstandenen Arbeiten zeigen. Dieser ist spätestens zwei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes der Alexander Tutsek-Stiftung vorzulegen.
7. Bildrechte
Die Bewerberinnen und Bewerber stellen der Alexander Tutsek-Stiftung hochauflösende Fotos ihrer in Pilchuck entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.
8. Ausstellung
Die Alexander Tutsek-Stiftung behält sich das Recht vor, die in Pilchuck entstandenen Arbeiten eventuell ganz oder partiell auszustellen.
9. Rechtliches
Jede Bewerberin, jeder Bewerber erkennt mit Zusendung seines Antrags die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen des Stiftungsvorstandes sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit seiner/ihrer Bewerbung erkennt der/die Antragsteller/in die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung seiner/ihrer Kontaktdaten sowie seiner/ihrer Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu.
Vorschaubild: Außenansicht der Pilchuck Glass School (Ausschnitt)
Foto: © Alec Miller


